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来源类型 | Country Reports |
规范类型 | 报告 |
Ungarn vor den Parlamentswahlen | |
其他题名 | Urnengang am 8. April 2018 |
Frank Spengler; Bence Bauer; LL.M | |
发表日期 | 2018-03-05 |
出版年 | 2018 |
概述 | Am 8. April 2018 sind rund 8 Millionen Wahlberechtigte dazu aufgerufen, die Mitglieder der Ungarischen Nationalversammlung neu zu bestimmen. Die Regierungsparteien Fidesz-KDNP führen in allen Meinungsumfragen, doch entscheidend wird das Ergebnis der Wahl der Direktkandidaten sein. Die Wahlen werden auch als Vertrauensabstimmung über den Kurs von Ministerpräsident Viktor Orbán gewertet, der seit 2010 das Land wieder regiert und zuletzt 2014 mit einer parlamentarischen Zweidrittelmehrheit im Amt bestätigt wurde. |
摘要 | 28 Jahre nach den ersten freien Wahlen in Ungarn wird wieder am 8. April der nationale Urnengang stattfinden. Der offizielle Wahlkampf beginnt immer 50 Tage vor dem vom Staatspräsidenten ausgerufenen Wahltermin. Mit der Fastenzeit wurde auch die heiße Phase des ungarischen Wahlkampfes eingeläutet. Mitte Februar startete wie jedes Jahr der politische Betrieb in Ungarn, die Parlamentsfraktionen hielten ihre Klausurtagungen ab und die Nationalversammlung tagte. Die ordentliche Sitzungsperiode umfasste aufgrund des anstehenden Wahlkampfes und der zu Ende gehenden Legislaturperiode jedoch nur zwei Tage, den 19. und 20. Februar. Die Abgeordneten reisten anschließend in ihre Wahlkreise, um auch die für die Nominierung als Wahlkreis-Direktkandidat notwendigen 500 Unterstützungsunterschriften einzuwerben. Alle Bewerber von Fidesz-KDNP konnten bereits am zweiten Tag die erforderlichen vollständigen Dokumente beim lokalen Wahlamt abgeben. Am 18. Februar hielt Ministerpräsident Viktor Orbán seine 20. Rede zur „Lage der Nation“, mit der traditionell zum Jahresbeginn die politische Saison eingeläutet wird. „Ungarn zuerst“ war nicht nur das Motto dieser Rede, sondern ist auch die grundlegende Botschaft des Wahlkampfes der Regierungsparteien. Die Ausgangslage Seit der Wende im Jahre 1989 gab es in Ungarn bisher keine vorgezogenen Parlamentswahlen. Dies ist nicht nur für Mittelosteuropa eine Ausnahme, sondern auch ein Ausdruck der politischen Stabilität im Lande. Bestätigt im Amt wurden jedoch nur die Regierungen im Jahre 2006 (Sozialisten) und 2014 (Fidesz-KDNP). Die am 6. April 2014 gewählte Ungarische Nationalversammlung setzte sich aus 133 Abgeordneten von Fidesz-KDNP, 38 der Linksallianz (MSZP-DK-Együtt-PM-MLP) sowie 23 Vertretern von Jobbik und 5 von LMP zusammen. Die Regierungsparteien bekamen rund 45% der Listenstimmen und gewannen 96 von 106 Direktmandaten. Dieses Ergebnis reichte denkbar knapp für eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit (siehe KAS-Bericht vom 7. April 2014) und war die sichere Grundlage einer Wiederwahl von Viktor Orbán als ungarischer Ministerpräsident. Das Linksbündnis kam auf etwa 25% der Stimmen, Jobbik auf 20% und LMP auf rund 5%. Nur das linke Parteienspektrum konnte Direktkandidaten durchbringen (10 von 106). Bei zwei notwendigen Nachwahlen im Jahre 2015 verloren die Regierungsparteien aber die Zweidrittelmehrheit. Anders als in Deutschland rückt bei Ausscheiden eines direkt gewählten Abgeordneten kein Listenkandidat nach. Die beiden Nachwahlen im Komitat Veszprém markierten auch einen Tiefpunkt in der Wählergunst von Fidesz-KDNP, etwa die Hälfte der Fidesz-Wähler soll den Urnen ferngeblieben sein. Die Opposition hingegen war vor Ort sehr aktiv. Vor allem die Linke unterstützte erfolgreich einen unabhängigen Kandidaten im Wahlkreis Veszprém 1, Jobbik hingegen siegte im Wahlkreis Veszprém 3 (siehe KAS-Berichte vom 23. Februar 2015 sowie vom 13. April 2015). Seitdem beschäftigen die beiden Ergebnisse viele Wahlanalysten. Einige gehen davon aus, dass die Kritiker von Fidesz bei den Wahlen taktisch vorgehen und den jeweils chancenreicheren Kandidaten der Opposition unterstützen würden. Eine direkte Kooperation zwischen den Parteien sei somit eigentlich nicht mehr so notwendig. „Veszprém“ gilt bei Fidesz seither als ein Warnschuss. Die Bürgermeisternachwahl in Hódmezővásárhely Die Bürgermeisternachwahl in der südungarischen Komitatsstadt Hódmezővásárhely am 25. Februar wurde von politischen Analysten als ein Testlauf für die Parlamentswahlen bezeichnet. Die Stadt gilt als traditionelle Fidesz-Hochburg, sie ist mit Kaposvár die einzige Komitatsstadt, die seit der Wende nur von konservativen Politikern regiert wurde. Bei den Kommunalwahlen 2014 erreichten die Regierungsparteien hier ein Ergebnis von 61%, bei 8.160 Wählern, während die Opposition mit drei verschiedenen Kandidaten insgesamt 5.210 Stimmen einfuhr (39%). Ein ähnliches Ergebnis ließ sich bei der Wahl des Direktkandidaten für die Ungarische Nationalversammlung beobachten. Dieses Mal trat die Opposition nur mit einem einzigen Bewerber an: Péter Márki-Zay, ein siebenfacher Familienvater mit konservativen Werten und Vorsitzender des örtlichen römisch-katholischen Pfarrgemeinderates. Nach eigener Aussage habe ihn die Regierungsarbeit von Fidesz entfremdet. Er wurde von Jobbik, LMP, Momentum und den linken Parteien unterstützt, was dieser Lokalwahl sechs Wochen vor dem nationalen Urnengang eine landesweite Bedeutung zukommen ließ. Das Ergebnis war eine große Überraschung. Péter Márki-Zay gewann mit 57,49% der Stimmen, der Fidesz-Kandidat errang 41,63%. Bei einer für eine Kommunalnachwahl sehr hohen Wahlbeteiligung von 62,45% konnte Fidesz mit ihren 9.468 Wählern die gewohnte Stammwählerschaft ansprechen, wohingegen der Oppositionskandidat mit 13.076 Stimmen sehr erfolgreich mobilisierte. Dass Péter Márki-Zay keinen ernstzunehmenden oppositionellen Mit-bewerber hatte, war sicherlich eine notwendige, nicht aber hinreichende Voraussetzung. In Hódmezővásárhely stellte der bürgerliche und von Jobbik maßgeblich unterstützte Kandidat wohl eine überzeugende Alternative zum Fidesz-Vertreter dar und brachte so einen Großteil der bisher inaktiven Wähler an die Urnen. In seiner Siegesrede in der Wahlnacht fasste er sein Credo zusammen: „Freiheit, Demokratie, Rechtsstaat, Europa“. Ein gemeinsamer Kandidat der Opposition kann aber außerhalb Budapests und einiger weniger linker Hochburgen nach Einschätzung politischer Beobachter nur dann unentschiedene und neue Wähler erreichen, wenn er nicht als ein Kandidat der Linken wahrgenommen wird. Die Wahl hat gezeigt, dass die Strategie, mit einem einzigen Kandidaten Fidesz herauszufordern, erfolgreich sein kann. Für die Regierungsparteien ist diese Niederlage eine unerwartete Warnung, während die Opposition jetzt Morgenluft wittert. Ministerpräsident Viktor Orbán erklärte dazu, dass Fidesz nunmehr mit dreifacher Kraft am Wahlsieg arbeiten müsse. Der Wähler müsse entscheiden, ob Ungarn ein Einwanderungsland werde oder nicht. Nur eine Fidesz-Regierung könne dies verhindern, so die Kernaussage des Wahlkampfs von Fidesz. Es gibt aber erste Anzeichen, dass knapp einen Monat vor der Wahl nunmehr stärker die Erfolge der Regierungsarbeit in den Mittelpunkt gerückt werden sollen. Die Negativwahlkampagne der Regierungsparteien sowie die persönlichen Angriffe gegen Márki-Zay in Hódmezővásárhely scheinen eine gegenteilige Mobilisierungswelle ausgelöst und auch bürgerliche Wähler abgeschreckt zu haben. Die Opposition will nun verstärkt die Möglichkeiten einer Absprache in den einzelnen Wahlkreisen prüfen. LMP initiierte bereits Gespräche mit Jobbik und MSZP. Mit Skepsis betrachtet Jobbik immer noch den Vorschlag, durch Rücktritte von Wahlkreiskandidaten sich gegenseitig zu unterstützen. Die Partei erklärte, dass dies gar nicht notwendig sei, da die Wähler genau wüssten, welcher Kandidat in ihrem Wahlkreis die besten Aussichten hätte. MSZP hingegen wolle sich zunächst mit LMP einig werden, bevor man mit Jobbik rede, so deren MP-Kandidat Karácsony. Viel Zeit bleibt den Parteien nicht: Am 5. März endet die Frist der Kandidatenaufstellung. Neue, unabhängige Bewerber können zeitlich fast nicht mehr gefunden und präsentiert werden. Wie politische Beobachter bemerkten, gibt es nur in einem kleinen Teil der 106 Wahlkreise einen unabhängigen oder für alle beteiligten Oppositionsparteien akzeptablen Kandidaten vom Format eines Márki-Zay. Diese Strategie sei verspätet und nicht mehr durchführbar. In der überwältigenden Mehrheit der Fälle ist die schwierige Entscheidung zu treffen, welcher der Parteibewerber sich jeweils als integrativste Kraft erweisen könnte, wie sich Absprachen auf die Glaubwürdigkeit und die Kohärenz der Parteien auswirken und ob Wählerbewegungen zwischen den einzelnen Parteibewerbern überhaupt möglich sind – eine Rechnung mit vielen Unbekannten. Exkurs: Ungarisches Wahlrecht Das in den Jahren 2010, 2011 und 2012 reformierte Wahlrecht wird nun zum zweiten Mal angewendet (siehe KAS-Berichte vom 3. Dezember 2012 mit allen Neuerungen sowie vom 10. Januar 2013 mit den Änderungen, die durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts erfolgt sind). Die Veränderungen erweiterten u.a. auch Elemente des Mehrheitswahlrechts. Im In- und Ausland wurde kritisiert, dass nur durch die Modifikation des Wahlrechts die Regierungsparteien ihre Zweidrittelmehrheit knapp verteidigen konnten. Die 199 Abgeordneten der Ungarischen Nationalversammlung werden für vier Jahre gewählt. Ungarn hat ein Zweistimmenwahlrecht. 106 Abgeordnete werden in den Einzelwahlkreisen mit einer relativen Mehrheit gewählt (Mehrheitswahlrecht) und 93 Listenabgeordnete durch eine Verhältniswahl bestimmt, es gilt die 5%-Hürde. Es gibt keine Überhang- oder Ausgleichsmandate. Die Stimmen der Wahlkreisverlierer werden jedoch zur Landesliste ihrer jeweiligen Partei addiert (Verliererkompensation). Gleiches gilt für die zur Erreichung des Mandats nicht mehr benötigten Stimmen der Wahlkreisgewinner (Gewinnerkompensation). Voraussetzung für die Gültigkeit einer Parteilandesliste ist, dass die Partei in mindestens 27 Wahlkreisen in neun Komitaten und in Budapest Direktkandidaten aufstellt. Eine genaue Übersicht über das ungarische Wahlrecht in deutscher Sprache befindet sich auf der Website des Nationalwahlamts. Die detaillierten Ergebnisse und aktuellen Zahlen sind leider nur auf Ungarisch abrufbar. In der Anlage dieses Berichts ist eine kurze Übersichtsgrafik über das ungarische Wahlsystem beigefügt. Zahlen und Fakten Grundlage vieler Prognosen sind nicht nur die Ergebnisse der Meinungsumfragen, sondern auch die nationalen Statistiken. Von den etwa 8 Millionen Wahlberechtigten nehmen erfahrungsgemäß 5 Millionen an den Wahlen teil. Es wird angenommen, dass Fidesz-KDNP rund 2,3 Millionen Stammwähler hat. Dies entspricht ziemlich exakt den Wahlergebnissen von 2002, 2006 und 2014. Lediglich das Jahr 2010 bildete mit 2,7 Millionen Wählern eine Ausnahme. Im Jahre 2017 nahmen auch 2,3 Millionen an der Konsultation über den sog. „Soros-Plan“ teil. Die Unterstützung aller Oppositionsparteien wird auf rund 2,8 Millionen Wähler geschätzt. Die Analysten gehen davon aus, dass Fidesz die Wahl gewinnen würde, wenn es der Partei gelinge, ihre Wähler an die Urnen zu bringen. Eine höhere Wahlbeteiligung als 62-65% würde traditionell eher den oppositionellen Parteien zu Gute kommen, da Fidesz keine Wählerreserven mehr habe. Die eher regierungskritischen Unentschiedenen und die Nichtwähler seien für Fidesz kaum zu gewinnen. Würden die Oppositionsparteien jedoch alle an einem Strang ziehen, könnte ein „Veszprém / Hódmezővásárhely“-Szenario für die Regierungsparteien eine Herausforderung bedeuten. Bei den Parlamentswahlen bekam 2014 Fidesz-KDNP nur in 20 Wahlkreisen mehr als 50% der Stimmen, in 61 Wahlkreisen erreichte der Fidesz-Direktbewerber zwischen 40% und 50%, in 25 Wahlkreisen lag das Ergebnis unter 40%. Trotz der jüngsten Wahlergebnisse in Hódmezővásárhely ist es sehr unwahrscheinlich, dass eine heterogene und bisweilen zerstrittene Opposition in den Direktwahlkreisen in großer Anzahl ihre Kandidaten durchbringt, auch wenn im Gegensatz zur Wahl vor vier Jahren die Erkenntnis in Oppositionskreisen gewachsen ist, dass nur eine enge Abstimmung zu Gunsten des chancenreichsten Kandidaten einen Regierungswechsel überhaupt ermöglichen würde. Interessant ist in diesem Kontext die Strategie der Unterstützung von „unabhängigen“ Kandidaten wie etwa in Pécs oder bei der Bürgermeisternachwahl in Hódmezővásárhely. Die Oppositionsparteien verzichten nach diesem Vorgehen auf eigene Kandidaten und unterstützen einen „Unabhängigen“. Diese mögliche Strategie ist aber mit Nachteilen verbunden: Die Parteien müssten auf die „Verliererkompensation“ verzichten. Zusammen mit den Kompensationsstimmen (s.o.) gehen etwa 8,2 Millionen Stimmen in die Mandatsverteilung ein, 2014 reichten etwa 88.000 Stimmen für ein Mandat („Preis eines Mandats“). Daher gibt es immer wieder gerade im linken Lager Vertreter, die auf den möglichen Verlust dieser Verliererstimmen (Verliererstimmen für einen Unabhängigen werden nicht zu den Zweitstimmen einer Partei addiert) und somit einiger Listenmandate hinweisen und deswegen eigene Parteikandidaten präferieren. Darüber hinaus ist die Anzahl der wahlberechtigten Auslandsungarn für das Endergebnis nicht unerheblich. In dieser Gruppe werden die Angehörigen der autochthonen ungarischen Minderheiten in den Nachbarländern und die weltweite ungarische Diaspora zusammengefasst, die keinen ungarischen Wohnsitz haben. Da sie keinem Wahlkreis im Mutterland zugeordnet werden können, haben die Auslandsungarn auch keine Erststimme für den Direktkandidaten, sondern nur die Zweitstimme. Im Jahre 2014 votierten 122.638 für die Liste von Fidesz-KDNP, was in dieser Wählergruppe ein Ergebnis von 95% bedeutete. Bis zum 4. März wurden 355.261 Wähler in dieses Wählerverzeichnis aufgenommen, Tendenz steigend. Das erklärte Ziel der Regierungsparteien ist es, etwa eine halbe Million dieser Wählergruppe zu erreichen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Personen überwiegend Fidesz-Anhänger sind. Während 2014 diese Wählergruppe 1-2 Mandate für Fidesz gebracht hat, kann diese Zahl bei den Wahlen 2018 sogar 4-5 betragen. Die Auslandsungarn können sich bis zum 24. März registrieren. Die Stimmabgabe erfolgt per Brief, der dann bis zum 7. April eingehen muss. Anders als die Auslandsungarn haben die 13 staatlich anerkannten autochthonen Nationalitäten des Landes die Möglichkeit, sich als Angehörige ihrer Nationalität registrieren zu lassen. Dies geschieht in zwei Schritten. Zunächst kann diese Wählergruppe sich für die Wahlen der Minderheitenselbstverwaltungen anmelden, die zeitgleich mit den Kommunalwahlen stattfinden. In einem weiteren Schritt können sie diese Anmeldung auch auf die Wahlen zur Ungarischen Nationalversammlung „ausweiten“. Nur mit der zweiten Entscheidung eröffnet sich für den Nationalitätenwähler die Möglichkeit, bei den Parlamentswahlen dem Wahlvorschlag seiner Nationalitätenselbstverwaltung die Stimme zu geben. Dies ist dann die Zweitstimme, d.h. es entfällt die Möglichkeit, für Parteilisten zu stimmen. Die Erststimme für den Wahlkreisbewerber bleibt erhalten. Für die Nationalitätenabgeordneten gilt eine „ermäßigte Quote“ von einem Viertel der zur Mandatserreichung benötigten Stimmen (s.o.), erfahrungsgemäß rund 22.000 gültige Stimmen (2014: 22 .022 Stimmen). Die Ungarndeutschen verfehlten 2014 die Wahl eines eigenen Abgeordneten mit 11.415 Stimmen deutlich, per 4. März verfügen sie über 27.225 registrierte Wähler. Die Registrierung endet am 23. März. Es wird damit gerechnet, dass nur die Ungarndeutschen und eventuell auch die Roma erfolgreich sein werden. Anders als die Auslandsungarn fallen diese beiden Gruppen stimmenmäßig kaum ins Gewicht und würden sicherlich weniger Mandate „wegnehmen“ (die Mandate werden von den 93 Listenmandaten abgezogen) als die Auslandsungarn zusätzlich bringen. Der Kandidat der Ungarndeutschen, Emmerich Ritter, war früher bei Fidesz aktiv. Eine weitere Wählergruppe, die in der politischen Auseinandersetzung eine wichtige Rolle spielt, sind die im Ausland lebenden oder arbeitenden Ungarn. Nach inoffiziellen Angaben umfasst dieser Kreis mehrere hunderttausend Personen. Von diesen nahmen 2014 aber nur 28.452 an den Wahlen teil. Es wird davon ausgegangen, dass viele damals zum Wahlwochenende nach Ungarn gefahren sind. Da diese Personengruppe über einen Wohnsitz in Ungarn verfügt, gelten sie nicht als Auslandsungarn. Nur mit Aufgabe des Wohnsitzes (und Abgabe der in Ungarn gebräuchlichen „Wohnsitzkarte“) wären sie Auslandsungarn und müssten sich entsprechend registrieren. Sie hätten dann aber keine Erststimme mehr (s.o.). Aus praktischen Gründen geben aber viele (unzulässigerweise) ihren Wohnsitz in Ungarn nicht auf. Sie werden also so behandelt wie ein vorübergehend sich am Wahltag nicht im Land aufhaltender Ungar (z.B. wie ein Student, Urlauber oder Geschäftsreisender). Der Wahlzettel kann dann am ungarischen Konsulat im Gastland ausgefüllt werden, für die Stimmabgabe muss man sich bis zum 31. März 2018 anmelden. Ein vergleichbares Verfahren gilt für Personen, die sich am Wahltag innerhalb Ungarns in einem anderen Wahlkreis befinden. Diese müssen sich bis zum 6. April ummelden. In beiden Fällen werden die Wahlunterlagen zur Sicherstellung des Wahlgeheimnisses nicht am Stimmabgabeort ausgezählt, sondern im Heimatwahlkreis. Aus diesem Grund wird in allen 106 ungarischen Wahlkreisen jeweils ein Wahllokal ausgewählt, in dem später die Stimmen der An- und Umgemeldeten eingehen und mit den Stimmen dieses Wahllokals vermischt werden. So lassen sich keine Tendenzen in der Parteipräferenz ablesen. Die Opposition wirft der Regierung vor, die Stimmabgabe dieser Wähler bewusst zu erschweren (keine Briefwahl wie für Auslandsungarn, mühsame Anreise zum Konsulat mit meist langen Warteschlangen). Sie geht davon aus, dass die von der Orbán-Regierung Enttäuschten und ins Ausland Gegangenen einen Großteil dieses Wählerreservoirs ausmachen. Als ein – sehr schwaches – Indiz dafür wird das Wahlergebnis der Europawahlen 2014 aufgeführt. Da es sich dabei um eine reine Listenwahl handelte, mussten die Ergebnisse nicht anonymisiert werden (s.o.). Die 6.253 an den Außenvertretungen abgegebenen Stimmen spiegelten ziemlich genau die landesweite Unterstützung von Fidesz-KDNP mit 45% der Stimmen wider, hingegen bekamen LMP 15% und Együtt-PM 17% deutlich mehr Stimmen. Jobbik und MSZP waren schwächer (siehe dazu die Website des Nationalwahlamts). Diese Wähler dürften aber auf Grund der bisherigen geringen Beteiligung weiterhin ohne große Bedeutung bleiben. Die Opposition versucht aber dennoch das Engagement dieser Gruppe zu stärken. Die aus der Anti-Olympia-Bewegung hervorgegangene neue Partei Momentum schlug vor, Mitfahrgelegenheiten zu organisieren und Busse zu chartern. Die politischen Auseinandersetzungen vor der Wahl In der europäischen Flüchtlings- und Migrationskrise ging Ungarn seinen – insbesondere in den internationalen Medien heftig attackierten – umstrittenen eigenen Weg. Die ungarische Regierung konzentrierte sich dabei vor allem auf den Schutz der EU- und Schengenaußengrenze. Ungarn weigerte sich weiterhin, die 1.294 Flüchtlinge gemäß der EU-Quote aufzunehmen. Gemeinsam mit der Slowakei klagte die ungarische Regierung erfolglos vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gegen das Zustandekommen des entsprechenden Ratsbeschlusses der Innenminister aus dem Jahre 2015. Die Europäische Kommission wiederum verklagte Ungarn, Polen und Tschechien, weil sie die Flüchtlinge nicht aufnahmen. Das Verfahren ist anhängig, genauso wie andere Klagen vor dem EuGH hinsichtlich der umstrittenen Gesetze aus dem Frühjahr 2017 (siehe KAS-Bericht vom 27. Juni 2017) dies betrifft die Änderung des ungarischen Hochschulgesetzes („Lex CEU“) und die Zivilorganisationen („Zivilgesetz“). Bei Letzterem wandten sich einige Organisationen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Sie unterstellen, dass die lange Klageanhängigkeit vor dem ungarischen Verfassungsgericht eine bewusste Obstruktion sei. Auch gegen das zur Jahresmitte 2017 verabschiedete „Plakatgesetz“ wurde vor dem Verfassungsgericht geklagt. Das Gesetz legt fest, dass u.a. Parteien auf Plakatträgern nur zum Listenpreis werben dürfen. Dies war eine Reaktion auf die großzügig gewährten Preisnachlässe für Jobbik durch den bei Fidesz in Ungnade gefallenen ungarischen Geschäftsmann und Medienmogul Lajos Simicska. Das Gesetz wurde sofort in die Tat umgesetzt: Aufgrund einer Durchsuchung bei Jobbik und den festgestellten Abweichungen zum Listenpreis verhängte der staatliche Rechnungshof eine Geldstrafe von umgerechnet knapp 2 Millionen Euro. Auch gegen andere vom Rechnungshof geprüfte oppositionelle Parteien wurden (erheblich kleinere) Geldstrafen ausgesprochen. Nach der seit 2014 geltenden Gesetzeslage dürfen im Geschäftsleben keine Vergünstigungen für Parteien gewährt werden, da diese als unzulässige Parteifinanzierungen angesehen werden. Im Falle der linken Oppositionsparteien wurden beispielsweise von der Behörde Büromietzahlungen als unter dem Marktwert bezeichnet. In einigen Fällen sind diese Zahlungen in derselben Höhe vor einigen Jahren vom Rechnungshof nicht beanstandet worden. Zwar entwickelten sich die Immobilienpreise in der Tat in den vergangenen Jahren steil nach oben, aber Rechtsexperten wiesen darauf hin, dass etwa ein mehrjähriger Vertrag nicht zwangsweise geändert werden könne, nur um dem Gesetz nachzukommen. Nach Protesten von Jobbik und der übrigen Opposition gegen diese Strafen wurden die Zahlungsfristen auf die Zeit nach der Parlamentswahl verschoben und eine Ratenzahlung angeboten. Jobbik klagte dagegen. Die Vorgehensweise der Behörde brachte nicht nur ein bisher unbekanntes gemeinsames Auftreten von Jobbik und des linken Parteispektrums zustande, sondern auch eine intensive Diskussion über Rechtssicherheit und mögliche Behördenwillkür. „Stop Soros“ Am 20. Februar 2018 wurde erstmals die „Stop Soros“-Gesetzesinitiative der ungarischen Regierung in der Nationalversammlung behandelt. Ein Beschluss wurde aber auf die Zeit nach den Parlamentswahlen verschoben, zur Verabschiedung eines möglichen Gesetzes wird wohl zumindest in Teilen eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit notwendig sein. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass sich Organisationen um eine Genehmigung durch den Innenminister bemühen müssen, wenn sie beabsichtigen, Schutzsuchenden aus Drittländern, die aus sicheren Drittländern nach Ungarn kommen wollen, in ihren Einreisebemühungen zu unterstützen. Ohne eine solche Genehmigung muss mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gerechnet werden, die im äußersten Fall zur Auflösung der Organisation und einer Geldbuße von umgerechnet etwa 6.000 Euro führen könnten. Sofern diese Organisationen nicht nachweisen können, dass die aus dem Ausland stammenden Finanzmittel nicht der Förderung der Migration dienen, sollen diese mit einer Sondersteuer von 25% belegt werden. Diese Einnahmen sollen dann für den Grenzschutz verwendet werden. Ferner könnte Personen gegenüber ein Platzverweis in einer Zone von acht Kilometern bis zur EU-Außengrenze ausgesprochen werden, deren Aufenthalt in dieser Zone oder in ganz Ungarn den Sicherheitsinteressen Ungarns entgegensteht. Im Falle von Angehörigen von Drittländern könnte dieser Platzverweis in Form eines generellen Einreiseverbots umgesetzt werden. Ausgenommen wären Parlamentsmitglieder, Ratsmitglieder der unmittelbar angrenzenden Ortschaften, Mitglieder des diplomatischen Korps sowie Rechtsvertreter von Asylsuchenden. Die Gesetzesinitiative wurde von einer groß angelegten Plakat- und Anzeigenkampagne der Regierung mit gleichlautendem Titel begleitet. Mit dem Namen von Soros und einem Stop-Schild wurde „Stop Soros“ intensiv beworben. Mittlerweile gehen laut jüngsten Umfragen etwa zwei Drittel der Ungarn davon aus, dass Soros bei den Wahlen tatsächlich antritt. Kritiker werfen den Regierungsparteien vor, eine Politik zu betreiben, die bewusst Feindbilder kreiere, einfache Botschaften sende und rhetorisch hochrüste. In den letzten Jahren wären die bis 2010 regierenden Sozialisten, im späteren die Liberalen, die gängigen Feindbilder der Regierung gewesen. Danach sei der Internationale Währungsfonds und Brüssel dazugekommen. Mit der Migrationskrise wären die Flüchtlinge als Bedrohung aufgebaut worden und seit etwa einem Jahr der ungarischstämmige US-Milliardär George Soros. Die ungarische Regierung hingegen klagt Brüssel und Soros an, dass sie die Migration bewusst förderten, um die christlichen Fundamente Europas zu unterminieren und „zwangsweise gemischte“ Gesellschaften zu erreichen. Die ihnen im Wege stehenden nationalen Regierungen würden daher mit allen Mitteln bekämpft. Immer wieder wird in der Regierungskommunikation betont, dass externe Mächte die Souveränität des Landes gefährden würden. Die Ungarn müssten deshalb zusammenstehen und ihr Land verteidigen. Politische Beobachter bezeichnen den Kampf gegen Bedrohungen und Feindbilder vor allem als ein zentrales Element der Regierungskommunikation zur permanenten Mobilisierung der Parteimitglieder und Sympathisanten. In diesem Sinne müssten auch die Aktionen und Kampagnen der Regierung, wie Nationale Konsultation, Unterschriftensammlungen oder auch das Referendum von 2016, gesehen werden. Fidesz wolle so, auch angesichts einer eher kraftlosen Opposition, einer möglichen Demobilisierung der eigenen Anhänger und Funktionsträger entgegenwirken. Diese für den externen Beobachter eher irritierende Strategie dürfe daher politisch nicht überbewertet werden, so einige Kenner des Landes. Diesbezügliche Kritik oder Belehrungen aus dem Ausland seien Wasser auf die Mühlen der Regierungskommunikation und würden die These der externen Einmischung zur Untergrabung der nationalen Souveränität nur festigen. „Skandal“ um die in Ungarn anerkannten Flüchtlinge Seit mehr als drei Jahren kommuniziert die Regierung, dass einerseits Ungarn keine Flüchtlinge aufnehmen wolle, aber andererseits auch, dass das Land internationales Recht achte. Mit Nachdruck weigert sich die ungarische Regierung bisher, die dem Land per EU-Quotenbeschluss zugewiesenen 1.294 Flüchtlinge aufzunehmen (s.o.). An der Grenze zu Serbien werden jedoch in einer geringen Anzahl Asylanträge von Schutzsuchenden angenommen und geprüft. Asylbewerber müssen an der Grenze in der sog. Transitzone auf ihren Bescheid warten. Im Jahre 2017 wurden rund 1.300 Schutzsuchende aufgenommen, davon eine zweistellige Zahl an Konventionsflüchtlingen, der Großteil hingegen waren subsidiär Schutzberechtigte. Dieses Verfahren ist bekannt und die entsprechenden Statistiken waren und sind auf der Website des ungarischen Immigrationsamtes abrufbar. Trotzdem hat ein Interview im Januar 2018 in der „Times of Malta“ des Außenunterstaatssekretärs Kristóf Altusz, in dem er diese Zahlen nannte, für politischen Wirbel gesorgt. Ministerpräsident Viktor Orbán sprach von Menschen, die „anständig angeklopft“ hätten und betonte, dass Ungarn über die Aufnahme dieser Menschen selbständig entschieden hätte. Die linke wie rechte Opposition attackierte die Regierung ungewohnt scharf. Sie kritisierten vor allem, dass entgegen der Regierungskommunikation, wonach keine Flüchtlinge ins Land kämen, einige dennoch „durch die Hintertür“ aufgenommen würden. Jobbik beantragte mit Unterstützung von MSZP und LMP eine Parlamentssondersitzung, die in Abwesenheit von Regierung und Regierungsfraktionen stattfand und somit mangels Beschlussfähigkeit auch umgehend beendet wurde. Dieser Sturm im Wasserglas zeigt wieder einmal mehr die Schlüsselrolle des Themas Migration im Wahlkampf. Dass sich die linken Parteien mit ihrer Entrüstung über die im legalen Verfahren aufgenommenen Asylanten diesem Umstand nicht entziehen konnten, steht exemplarisch dafür. In diesem Kontext versuchte sich Jobbik erneut mit seiner Fundamentalkritik an „allen Migranten, gleich ob arm oder reich“. Angegriffen wurden von der Partei die sog. Ansiedlungsanleihen. Seit 2013 ermöglichte der Kauf von ungarischen Staatsanleihen in Höhe von 300.000 Euro eine Niederlassung von Drittstaatlern und ihren Familien für 5 Jahre. Die Vergabe der Anleihen wurde 2017 beendet. Bis dato hatten rund 20.000 Menschen von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Begründet wurde dieses Verfahren seinerzeit mit der Notwendigkeit der Finanzierung des notleidenden Staatshaushalts. Tatsache ist, dass die vom Wirtschaftsausschuss der Ungarischen Nationalversammlung eingesetzten Vermittlungsfirmen beachtliche Provisionen kassierten. Im November 2016 knüpfte Jobbik ihre Zustimmung zur 7. Grundgesetznovelle über die Festschreibung der Ablehnung der EU-Quote an die Bedingung, dass diese Anleihen unmittelbar abzuschaffen seien. Da dieser Forderung von der Regierung nicht entsprochen wurde, scheiterte die Novelle. Für öffentliche Aufmerksamkeit sorgte eine im Januar lancierte Kampagne gegen einige „Ukrainer“. Wie die regierungskritische konservative Tageszeitung „Magyar Nemzet“ berichtete, nahmen die Bevölkerungszahlen an der Grenze zur Ukraine in den letzten Jahren rapide zu, in einigen Ortschaften um fast 100%. Es wird angenommen, dass viele Auslandsungarn mit ihrer neuen ungarischen Staatsbürgerschaft gleich einen ungarischen Wohnsitz beantragt hätten, um im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ungarische Sozialleistungen beziehen zu können. Vor diesem Hintergrund warf der ehemalige Ministerpräsident und Vorsitzende der linksorientierten DK, Ferenc Gyurcsány, der Regierung vor, „ukrainische Rentner“ nach Ungarn zu lassen, um mit dem Geld der ungarischen Steuerzahler „Stimmen zu kaufen“. Ferenc Gyurcsány argumentierte bereits 2004 erfolgreich gegen die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft für Auslandsungarn. Die OLAF-Meldung Kurz vor dem offiziellen Wahlkampfauftakt berichteten die Medien über eine Meldung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) an die ungarische Staatsanwaltschaft bezüglich der Firma Elios. Das Unternehmen dominiert den Markt für die Modernisi erung der Straßenbeleuchtung und beliefert seit 2009 ungarische Kommunen mit LED-Lampen. Elios wird vorgeworfen, bei Ausschreibungen systematisch mit den Kommunalbehörden kollusiv zusammengewirkt sowie Schein- und Tarnfirmen mit dem Ziel betrieben zu haben, die Vergabevorschriften zu umgehen. Da davon überwiegend EU-Mittel betroffen sind, empfiehlt OLAF eine Rückforderung an Ungarn über 40 Millionen Euro. In der fraglichen Zeit war István Tiborcz, der heutige Schwiegersohn des ungarischen Ministerpräsidenten, zu 50% Miteigentümer dieser Firma und Mitglied der Geschäftsführung. Der 2015 bei Fidesz in Ungnade gefallene Unternehmer Lajos Simicska gab 2013 seine Beteiligung an dieser Firma ab, István Tiborcz verkaufte seine Anteile im April 2015. Fidesz-Vertreter bewerteten den OLAF-Bericht als einen Versuch der Einmischung in den Wahlkampf. Der Vorwurf der Korruption im Umkreis der Familie des Ministerpräsidenten ist aber nicht ohne politische Brisanz. Medienkampagne und Wahlkampfvorschriften Die kommerzielle Wahlwerbung im Fernsehen ist in Ungarn verboten. Die Sender können aber kostenlos Sendezeit den Parteien zur Verfügung stellen. Im Sinne der Chancengleichheit ist aber allen Parteien die gleiche Sendezeit zu gewähren. Die privaten Medienanstalten RTL und ATV boten nun überraschend den Parteien Sendezeit für ihre Wahlwerbung an. Beide gelten als eher regierungskritisch. Damit bleibt die Möglichkeit der Wahlkampfwerbung im Fernsehen nicht nur auf die öffentlich-rechtlichen Sender beschränkt. Ein Fernsehduell mit dem chancenreichsten Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten wurde von Fidesz mit der Begründung abgelehnt, dass es keinen eindeutigen Herausforderer der Opposition mit einer angemessenen Unterstützung geben würde. Die Medienlandschaft hat sich im Vergleich zu 2014 deutlich verändert. Mit der Schließung der linksliberalen „Népszabadság“ im Oktober 2016 verbleiben in Ungarn vier auf nationaler Ebene relevante Tageszeitungen: Die linke „Népszava“ erreicht eine Auflage von knapp 20.000 Stück, während die konservative, regierungskritische „Magyar Nemzet“ von Lajos Simicska gerade einmal mit rund 13.000 Exemplaren erscheint. Die beiden regierungsfreundlichen Zeitungen „Magyar Idők” und „Magyar Hírlap“ kommen nicht an die 10.000 heran. Die auflagenstarken Lokalzeitungen befinden sich weitgehend im Besitz regierungsnaher Verleger, wohingegen das Angebot an Wochenzeitungen und Internetportalen ein ausgeglichenes Bild ergibt. Die Boulevardblätter werden in der politischen Diskussion kaum wahrgenommen. Die staatliche Wahlkampfunterstützung für die Parteien gliedert sich wie folgt: Parteien, die in allen 106 Wahlkreisen Direktkandidaten aufstellen, erhalten etwa 2 Millionen Euro. Liegt die Kandidatenzahl zwischen 80 und 105, erhalten sie ca. 1,5 Millionen Eur |
主题 | Europäische und Internationale Politik |
URL | https://www.kas.de/en/country-reports/detail/-/content/ungarn-vor-den-parlamentswahlen1 |
来源智库 | Konrad Adenauer Foundation (Germany) |
资源类型 | 智库出版物 |
条目标识符 | http://119.78.100.153/handle/2XGU8XDN/452160 |
推荐引用方式 GB/T 7714 | Frank Spengler,Bence Bauer,LL.M. Ungarn vor den Parlamentswahlen. 2018. |
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